Zum 01.01.2019 ist das Inkrafttreten der neuen Brückenteilzeit geplant. Die Neuerungen bringen viel Verwaltungsaufwand mit sich und erschweren künftig die Personalplanung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt bei GvW, Christoph J. Hauptvogel gibt Ihnen einen systematischen Überblick über alle Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung z. B. zu Kettenbefristungen.
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ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Graf von Westphalen. Herr Hauptvogel berät die Arbeitgeberseite im nationalen und internationalen Arbeitsrecht, ist dabei sowohl außergerichtlich als auch als Prozessvertreter vor allen Gerichten und in allen Instanzen der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig und referiert zudem bundesweit in zahlreichen arbeitsrechtlichen Seminarveranstaltungen.