Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23. August 2018 – 2 AZR 133/18 – die gerichtliche Verwertung von Kameraaufnahmen eines Arbeitnehmers für zulässig erklärt – ein praxisnahes und arbeitgeberfreundliches Urteil, findet Dr. Philipp Wiesenecker, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei GvW Graf von Westphalen.
Nachholbedarf einzelner Senate des BAG im geltenden Datenschutzrecht hingegen sieht Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und damit anerkannter Fachmann für Datenschutz.
Freuen Sie sich auf eine anregende, kontroverse und sicher lehrreiche Podiumsdiskussion mit vielen Gelegenheiten zu Fragen und zum fachlichen Austausch.
Die Veranstaltung beginnt um 17:30 Uhr.
ist Partner der Sozietät GvW Graf von Westphalen. Er ist spezialisiert auf Arbeitsrecht. Seine Spezialgebiete sind neben dem Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht zunehmend regulatorische und wettbewerbsrechtliche Schnittstellen zum Arbeitsrecht, insbesondere bei Banken, IT- und Dienstleistungsunternehmen.
Seit dem 1. Januar 2017 ist Dr. Stefan Brink Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Er wurde vom Landtag Baden-Württemberg für die Dauer von sechs Jahren gewählt.