GvW Veranstaltung
Der Menschenrechtsbeauftragte, Die Menschenrechtsbeauftragte
Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft treten. Als großes Unternehmen sind Sie zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und spezifischer Umweltstandards verpflichtet. Betroffen sind davon Ihr eigener Geschäftsbereich sowie Ihre Lieferketten im In- und Ausland.
Die Experten,darunter GvW-Anwalt Lars Hillmann, vermitteln Ihnen einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der neuen Sorgfaltspflichten.
Die folgenden Themen werden u. a. behandelt:
Geschützte Rechtspositionen – Menschenrechte und Umweltstandards
Risikoanalyse und Risikomanagement im Überblick
Unternehmensinterne Compliance-Organisation und die Stellung des Menschenrechtsbeauftragten
Risiken für Unternehmen und verantwortliche Personen, Sanktionen, Befugnisse des BAFA
Am 2. Tag erarbeiten Sie anhand von Fragen aus der Praxis eine Lösung für typische Aufgaben und Konstellationen bei der Umsetzung des LkSG. Darüber hinaus erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Umsetzung des LkSG sowie nützliche Tools und Hinweise.
Weitere Informationen sowie das komplette Programm des 2-tägigen Seminars der HZA Hamburger Zollakademie finden Sie hier.
Beteiligt
HZA Hamburger Zollakademie
Holzdamm 28-32 | Pacific Haus
20099 Hamburg