GvW Veranstaltung

13 Dezember 2017
Hamburg

Embargos und Sanktionen in der anwaltlichen Praxis

In zunehmendem Maße werden Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern oder Personen bzw. Personengruppen auf der Grundlage von Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates sowie EU-atonomen Entscheidungen aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen eingeschränkt oder untersagt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die
Embargos gegen Russland, Iran und Nordkorea sowie die „Listung“ von Terroristen in sog. Sanktionslisten.

Der Umgang mit diesen Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs stellt Unternehmen vor große Herausforderungen und birgt erhebliche strafrechtliche Risiken für die handelnden Personen.
Das und noch viel mehr erläutert Dr. Katja Göcke im Seminar an der Universität Hamburg.

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