GvW Veranstaltung

01 Oktober 2014
Berlin

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie/Mindestlohn - Rechtssichere Befristung von Arbeitsverträgen

In Zusammenarbeit mit dem Landesverband des Kfz-Gewerbes Berlin-Brandenburg und dem VGT, Verband des Garagen- und Tankstellengewerbes Nord-Ost, wollen wir Sie über die neue gesetzliche Regelung zum Mindestlohn (Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie) und zur Befristung von Arbeitsverträgen informieren.

Jedem ist zwischenzeitlich bekannt, dass ab dem 1. Januar 2015 ein Mindestlohn von 8,50 € die Stunde bezahlt werden muss. Was das konkret für den Arbeitgeber bedeutet, welche Ausnahmen das Gesetz vorsieht und wie man mit dem Gesetz praktisch umgeht, wird in der Veranstaltung besprochen werden. Referentin ist Viviane v. Aretin, Geschäftsführerin des VGT und Rechtsanwältin bei GvW in Berlin.

Ein weiteres Gebiet, in dem immer wieder arbeitsrechtliche Probleme auftreten, ist die rechtssichere Befristung von Arbeitsverträgen. Dr. Holger Kühl, Partner bei GvW, wird erläutern, wie Sie befristete Arbeitsverträge wirksam abschließen und welche formellen Voraussetzungen dabei eingehalten werden müssen.

Wir würden uns freuen, Sie am 1. Oktober 2014 begrüßen zu dürfen.

GvW Graf von Westphalen Berlin

Potsdamer Platz 8

10117 Berlin

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