GvW Veranstaltung

21 Juli 2016
München

GvW at Work - Marketing oder Korruption?

Das deutsche Korruptionsstrafrecht wurde mit Gesetz vom 26. November 2015 weiter verschärft. Die ohnehin bestehende Unsicherheit, was zulässiges Marketing und was strafbare Korruption ist, ist größer geworden.

Bei unserer Veranstaltung möchten wir Sie anhand von folgenden fünf Fallbeispielen für die häufig fließenden Grenzen zulässiger Werbung und strafbarer Korruption sensibilisieren:

  • „Sozialadäquate“ Zuwendungen
  • „Preisnachlässe“ durch Kick-Back oder Rabatte
  • Werbemaßnahmen bzw. Informationsveranstaltungen über das eigene Produkt
  • Einladungen zu Sportveranstaltungen (z.B. VIP-Lounge)
  • Einladungen zu sonstigen Events (z.B. Golfturniere)

Wir zeigen Ihnen, wie Sie etwaige Risiken vermeiden bzw. steuern können. Zugleich wollen wir Ihnen die neuen Vorschriften des Korruptionsstrafrechtes, die seit dem 26. November 2015 gelten (Stichwort: „Geschäftsherrenmodell“), und die Auswirkungen auf die tägliche Unternehmenspraxis vorstellen.

Bitte melden Sie sich zu dieser für Sie kostenlosen Veranstaltung per E-Mail unter h.goetzke@gvw.com bis zum 15. Juli 2016 an. Ihr Referent ist Dr. Reinhard Höß.

Ein Hinweis zum Schluss: Für das leibliche Wohl am frühen Morgen ist bei uns in der Sophienstraße gesorgt!