GvW Veranstaltung

21 März 2017
Bad Homburg

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

Die Unternehmenspraxis verlangt größtmögliche Flexibilität beim Einsatz der Mitarbeiter. Diese werden häufig nicht nur bei ihrem Vertragsarbeitgeber eingesetzt, sondern konzernintern auch bei anderen Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe, oft auch international.

Die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung bringt vielfältige arbeitsrechtliche Fragen mit sich, von der Mitwirkung des Betriebsrats bis zur vertraglichen Gestaltung. Das Thema Arbeitnehmerüberlassung wird in der Öffentlichkeit kritisch gesehen und der Gesetzgeber hat die rechtlichen Voraussetzungen für den flexiblen Personaleinsatz stets verschärft. Hochaktuell wurde am 21. Oktober 2016 das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ verabschiedet, das wesentliche Neuerungen beinhaltet und zum 1. April 2017 in Kraft tritt.

In diesem Seminar des Management Forum Starnberg werden die wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen des AÜG kompakt von Christoph J. Hauptvogel dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der neuen Gesetzeslage.

Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Maritim Hotel Bad Homburg

Ludwigstraße 3

61348 Bad Homburg

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