GvW Veranstaltung

28 August 2019
Hamburg

Risiko Honorar­kräfte – schein­bare Selbst­ständig­keit ver­meiden

Das Bundessozialgericht hat der Beschäftigung von Honorarärzten und Honorarpflegekräften durch zwei aktuelle Entscheidungen (Az.: B 12 R 11/18 R und B 12 R 6/18 R) enge Grenzen gesetzt. Die GvW-Anwälte Marius Bodenstedt und Stefan Glock, erläutern Ihnen diese praxisrelevante Rechtsprechung und die sich hieraus ergebenden arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtlichen Folgen und Risiken. Es wird Ihnen nicht nur aufgezeigt, welche Auswirkungen die Rechtsprechung auf vergangene Beschäftigungen hat, sondern auch, wie Sie die Honorarkräfte zukünftig beschäftigen können. Darüber hinaus erläutern unsere Experten Ihnen die mit der Rechtsprechung verbundenen arbeits- und strafrechtlichen Risiken für Ihr Unternehmen, wie Sie diese effektiv vermeiden und wie Sie sich bei Prüfungen verhalten sollten.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 28. August 2019, in unseren Kanzleiräumen in der Alten Post statt. Die Veranstaltung beginnt mit einem „Get-Together“ um 16:15 Uhr, während der Vortrag um 16:30 Uhr startet. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung haben Sie die Gelegenheit zum Gedankenaustausch und Netzwerken.

GvW Graf von Westphalen

Poststr. 9 - Alte Post-

20354 Hamburg

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