Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem zum Zeitpunkt, an dem der Umsatz iSv § 27 Abs. 1 UStG ausgeführt wird, geltenden Satz (z.Zt. 19 %); dies ist in aller Regel der Zeitpunkt der Abnahme.
Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem zum Zeitpunkt, an dem der Umsatz iSv § 27 Abs. 1 UStG ausgeführt wird, geltenden Satz (z.Zt. 19 %); dies ist in aller Regel der Zeitpunkt der Abnahme.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. März zur Abmilderung der steuerlichen Folgen der Coronavirus-Krise eine Reihe von Sofortmaßnahmen beschlossen.
Das geltende Steuerrecht enthält bereits verschiedene Regelungen, die eine sich abzeichnende Beeinträchtigung von Unternehmen durch die Coronavirus-Krise zumindest steuerlich abmildern können.