Gewerbliche Schutzrechte: Auswirkungen von Corona auf Verfahren vor den Patent- und Markenämtern
Das Coronavirus und die damit verbundenen Maßnahmen haben Auswirkungen auf Verfahren vor Behörden für den Schutz eintragungsfähiger Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs/Geschmacksmuster). Die zuständigen Ämter sind selbst betroffen, etwa weil Mitarbeiter ausfallen oder von zu Hause arbeiten müssen. Bei Verfahrensbeteiligten können zurzeit außerdem andere Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Krise in den Vordergrund rücken und Ressourcen binden.