Öffentliches Baurecht
Das Öffentliche Baurecht gehört seit vielen Jahren zum
Kernbereich unserer Sozietät. Unsere Praxis umfasst das gesamte
Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Wir beraten unsere Mandanten bundesweit
in der Immobilienprojektentwicklung, gemeinsam mit unseren Kollegen des Privaten Bau- und Architektenrechts sowie des Immobilienrechts und häufig in interdisziplinären
Teams mit Fachplanern und Gutachtern. Wir führen Verwaltungsverfahren,
verhandeln für und mit Behörden, und vertreten unsere Mandanten in allen
Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In sämtlichen Bereichen sind wir sowohl
für private Unternehmen und Family Offices tätig als auch für die öffentliche
Hand.
Häufige Beratungsfelder sind:
- Begleitung Städtebaulicher Projekte und
Quartiersentwicklungen (Immobilienprojektentwicklungen und Anlagenbau, BIDs und
HIDs: Business Improvement Districts und Housing Improvement Districts)
- Beratung von Kommunen und Akteuren der Immobilienwirtschaft
bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und sonstigen
städtebaulichen Satzungen, Konversion von Altflächen
- Erstellung und Verhandlung Städtebaulicher Verträge (z.B.
Erschließungsverträge, Durchführungsverträge, Regelungen zur Kostentragung)
- Beratung bei der Erlangung von Baurecht/ Baugenehmigungen,
Verteidigung und Angriff von Baugenehmigungen (Nachbarklagen)
- Begleitung von (großflächigen) Einzelhandelsprojekten
- Beratung bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von
Gewerbebetrieben und industriellen Anlagen, einschließlich aller Fragen des
Immissionsschutzes und des Störfallrechts
- Öffentlich-rechtliche Beratung im Rahmen von
Immobilientransaktionen (immobilienrechtliche Due Diligence, Genehmigungsfragen
(Bestand, Nutzungsänderungen, Stellplätze, Lärmimmissionen),
Bodenverunreinigungen und Altlasten einschließlich Sanierungsverträge,
Gestaltung und Begleitung von Forward-Deals)
- Brandschutz, insbesondere brandschutzrechtliche
Anforderungen bei Bestandsgebäuden
- Beratung im Zusammenhang mit Baumschutzsatzungen und allen
naturschutzrechtlichen Anforderungen (z.B. Artenschutz, Biotopschutz,
Ausgleichsmaßnahmen)
- Fragen rund um Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (einschließlich
Ausgleichsbeträge, Sanierungsgenehmigungen)
- Hochwasserschutzrechtliche Aspekte in der Bauleitplanung und
in Baugenehmigungsverfahren
- Abgabenrechtliche Fragestellungen im Erschließungsbeitragsrecht,
bei Ausbaubeiträgen, Anschlussbeiträgen, Benutzungsgebühren
GvW Graf von Westphalen verfolgt für seine Mandanten die
aktuellsten Entwicklungen im Bereich des Öffentlichen Baurechts (z.B. der neue
Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“) und gestaltet diese durch die Mitarbeit seiner
Anwälte in Fachgremien und -gesellschaften aktiv mit. So können neue
wirtschaftliche Chancen und Risiken frühzeitig erkannt und in die Beratung
unserer Mandanten eingebracht werden.