Autonome Fahrzeuge

Autonomes und teilautomatisiertes Fahren gehört zu den technologischen Schlüsselentwicklungen der Mobilitätsbranche. Mit der zunehmenden Vernetzung von Fahrzeugen, dem Einsatz Künstlicher Intelligenz und softwarebasierter Fahrfunktionen steigen zugleich die rechtlichen Anforderungen an Hersteller, Zulieferer und Mobilitätsunternehmen. Nationale Regelungen zum autonomen Fahren sowie europäische Vorgaben – insbesondere der AI Act, die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, der Data Act, die Cybersecurity-Regulierung und internationale UNECE-Vorschriften – schaffen einen komplexen Rechtsrahmen für Entwicklung, Zulassung und Betrieb automatisierter Fahrzeuge.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen umfassend zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um autonome und vernetzte Fahrzeuge. Unsere Rechtsberatung verbindet regulatorische Expertise mit einem tiefen Verständnis der technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten moderner Mobilitätslösungen. Wir begleiten Mandanten von der Entwicklung neuer Fahrzeugtechnologien über die Vertragsgestaltung bis hin zur rechtssicheren Umsetzung von Datenschutz-, Cybersecurity- und Compliance-Anforderungen. Dabei arbeiten unsere Expertinnen und Experten aus den Bereichen Automotive, Produkthaftung, IT-Recht, Datenschutz, Cybersecurity und Vertragsrecht eng zusammen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Beratung zur Haftung für teilautomatisiertes und autonomes Fahren, insbesondere nach Produkthaftungs-, Delikts- und Straßenverkehrsrecht


Vertragsgestaltung für die Entwicklung, Integration und den Betrieb der für autonomes Fahren erforderlichen Hard- und Software


Datenschutzrechtliche Gestaltung von Datenflüssen und Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugen und vernetzten Mobilitätsdiensten


Rechtliche Begleitung agiler Entwicklungs- und Projektmodelle einschließlich der Gestaltung entsprechender Entwicklungs-, Kooperations- und Lieferverträge


Beratung zur IT-Sicherheit und Cybersecurity für autonome und vernetzte Fahrzeuge unter Berücksichtigung aktueller europäischer und internationaler Anforderungen


Beratung zu Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M), Vehicle-to-Everything-Kommunikation (V2X) und Connected-Car-Anwendungen


Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen an Software-Updates, Over-the-Air-Updates und Software Defined Vehicles


Beratung zur Zulassung, Marktüberwachung und regulatorischen Compliance autonomer Fahrzeugsysteme


Unterstützung bei der Gestaltung internationaler Liefer- und Entwicklungskooperationen


Vertretung in Haftungs-, Behörden- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugsystemen


 

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