Bahnfrachtrecht

Die Bahn gewinnt als nachhaltiger Verkehrsträger und als wichtiger Bestandteil internationaler Lieferketten zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig stellen Verspätungen, Kapazitätsengpässe, Baustellen und infrastrukturbedingte Störungen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Dies wirkt sich unmittelbar auf den Gütertransport per Bahn und den Schienengüterverkehr aus und bedarf daher einer entsprechenden Berücksichtigung in der Vertragsgestaltung. Neben dem nationalen Eisenbahnrecht sind bei grenzüberschreitenden Transporten insbesondere die Regelungen zum internationalen Eisenbahnfrachtrecht und die CIM (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) von Bedeutung.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten umfassend im Bahnfrachtrecht sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des nationalen und internationalen Schienengüterverkehrs. Ein Schwerpunkt unserer Rechtsberatung liegt auf der Gestaltung und Verhandlung von Bahnfrachtverträgen und Eisenbahnfrachtverträgen, einschließlich Leistungsvereinbarungen und Ausschreibungen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Haftungsfragen, Leistungsstörungen, Verspätungen und Kapazitätsrisiken. Die zunehmende Regulierung der Schieneninfrastruktur gewinnt zusätzlich an Bedeutung: Mit der neuen Verordnung (EU) 2026/1184 wird die Planung und Vergabe von Eisenbahn-Infrastrukturkapazitäten EU-weit neu geordnet, um unter anderem Engpässe zu reduzieren und den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr verlässlicher zu gestalten.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bahnfrachtrecht


Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bahnfrachtverträgen und Eisenbahnfrachtverträgen


Rechtsberatung zu nationalen und internationalen Gütertransporten auf der Schiene


Beratung zum internationalen Eisenbahnfrachtrecht, insbesondere zu CIM/COTIF


Gestaltung von Leistungsvereinbarungen, Service Levels und Haftungsregelungen


Rechtliche Begleitung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren für Schienengüterverkehrsleistungen


Beratung bei Verspätungen, Zugausfällen, Kapazitätsengpässen und sonstigen Leistungsstörungen


Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatz-, Haftungs- und Regressansprüchen


Vertragsgestaltung zur Verteilung von Risiken aus Baustellen, Streckensperrungen und infrastrukturellen Störungen


Beratung zu multimodalen Transportketten und zum kombinierten Verkehr


Beratung zu regulatorischen Fragestellungen des Schienengüterverkehrs und der Nutzung von Eisenbahninfrastruktur


 

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