Die Bahn gewinnt als nachhaltiger Verkehrsträger und als wichtiger Bestandteil internationaler Lieferketten zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig stellen Verspätungen, Kapazitätsengpässe, Baustellen und infrastrukturbedingte Störungen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Dies wirkt sich unmittelbar auf den Gütertransport per Bahn und den Schienengüterverkehr aus und bedarf daher einer entsprechenden Berücksichtigung in der Vertragsgestaltung. Neben dem nationalen Eisenbahnrecht sind bei grenzüberschreitenden Transporten insbesondere die Regelungen zum internationalen Eisenbahnfrachtrecht und die CIM (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) von Bedeutung.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten umfassend im Bahnfrachtrecht sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des nationalen und internationalen Schienengüterverkehrs. Ein Schwerpunkt unserer Rechtsberatung liegt auf der Gestaltung und Verhandlung von Bahnfrachtverträgen und Eisenbahnfrachtverträgen, einschließlich Leistungsvereinbarungen und Ausschreibungen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Haftungsfragen, Leistungsstörungen, Verspätungen und Kapazitätsrisiken. Die zunehmende Regulierung der Schieneninfrastruktur gewinnt zusätzlich an Bedeutung: Mit der neuen Verordnung (EU) 2026/1184 wird die Planung und Vergabe von Eisenbahn-Infrastrukturkapazitäten EU-weit neu geordnet, um unter anderem Engpässe zu reduzieren und den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr verlässlicher zu gestalten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bahnfrachtrecht
Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bahnfrachtverträgen und Eisenbahnfrachtverträgen
Rechtsberatung zu nationalen und internationalen Gütertransporten auf der Schiene
Beratung zum internationalen Eisenbahnfrachtrecht, insbesondere zu CIM/COTIF
Gestaltung von Leistungsvereinbarungen, Service Levels und Haftungsregelungen
Rechtliche Begleitung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren für Schienengüterverkehrsleistungen
Beratung bei Verspätungen, Zugausfällen, Kapazitätsengpässen und sonstigen Leistungsstörungen
Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatz-, Haftungs- und Regressansprüchen
Vertragsgestaltung zur Verteilung von Risiken aus Baustellen, Streckensperrungen und infrastrukturellen Störungen
Beratung zu multimodalen Transportketten und zum kombinierten Verkehr
Beratung zu regulatorischen Fragestellungen des Schienengüterverkehrs und der Nutzung von Eisenbahninfrastruktur