Gebrauchsmusterrecht
Das Gebrauchsmuster bietet Unternehmen eine schnelle und kosteneffiziente Möglichkeit, technische Erfindungen rechtlich abzusichern. Als nationales deutsches Schutzrecht schützt es technische Lösungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Anders als beim Patent erfolgt keine materielle Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt, sodass der Schutz bereits mit der Eintragung entsteht. Gerade in innovationsgetriebenen Märkten kann das Gebrauchsmuster damit eine strategisch wichtige Rolle spielen – etwa als schneller Erstschutz oder als Ergänzung zu einer Patentanmeldung.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten umfassend zum deutschen Gebrauchsmusterrecht sowie zu dessen Einbettung in europäische und internationale Schutzstrategien. Zwar existiert bislang kein EU-weit harmonisiertes Gebrauchsmusterrecht, dennoch sind europarechtliche Bezüge – etwa bei grenzüberschreitender Verwertung, Parallelrechten oder der Kombination mit Patenten und Unionsschutzrechten – von erheblicher Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Anmeldung, der strategischen Nutzung von Prioritäten und Abzweigungen sowie bei der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Gebrauchsmusterrechte. Auch aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Innovations- und Immaterialgüterrecht behalten wir dabei stets im Blick.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Gebrauchsmusterrecht
Beratung zur Schutzfähigkeit technischer Erfindungen als Gebrauchsmuster
Strategische Abgrenzung zwischen Gebrauchsmuster- und Patentschutz
Anmeldung und Begleitung von Gebrauchsmustern beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
Abzweigung von Gebrauchsmustern aus Patentanmeldungen
Nutzung von Prioritäten und Neuheitsschonfristen
Entwicklung nationaler und internationaler Schutzrechtsstrategien
Durchsetzung von Gebrauchsmusterrechten bei Verletzungen
Verteidigung gegen Löschungs- und Verletzungsangriffe
Vertragsgestaltung zu Nutzung, Lizenzierung und Übertragung von Gebrauchsmustern
Beratung im Zusammenspiel mit europäischen und internationalen Schutzrechten