Automotive: Sonderfahrzeuge
Sonderfahrzeuge und Spezialmaschinen stellen Hersteller, Zulieferer und Betreiber vor besondere technische und rechtliche Herausforderungen. Komplexe Konstruktionen, individuelle Einsatzbereiche sowie hohe Sicherheits- und Zulassungsanforderungen erfordern eine spezialisierte rechtliche Beratung – von der Produktentwicklung über den Marktzugang bis hin zu Haftungsfragen und der Vertragsgestaltung. Dies gilt insbesondere für Großprojekte, Sonderanfertigungen und international eingesetzte Spezialfahrzeuge.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen aus den Bereichen Sonderfahrzeugbau, Maschinenbau und Heavy Equipment. Wir begleiten anspruchsvolle Projekte entlang des gesamten Produktlebenszyklus und unterstützen unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung komplexer Liefer-, Entwicklungs- und Vertriebsstrukturen sowie bei produkthaftungsrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Spezialtransportfahrzeuge (Tiefbettauflieger, Schwerlastmodule, SPMT, Schiffsektionstransporter, Windsysteme, Traglasten von über 10.000 Tonnen)
Agriculture- und Earth Moving Machinery
Krananlagen, Turmdrehkräne
Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, Müll- und Saugfahrzeuge, Kranfahrzeuge etc.
Kombinationsrisiken (Produkthaftungsrisiken bei der Kombination eigener mit fremden Produkten)
„MBAG-Einrechnungsgeschäft“, „ABH-Einrechnungsgeschäft“, „Zweirechnungsgeschäft“

