Digitaler Produktpass

Der Digitale Produktpass wird zu einem zentralen Instrument der europäischen Produktregulierung. Rechtsgrundlage ist insbesondere die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781). Konkrete Pflichten werden schrittweise durch produktspezifische Rechtsakte eingeführt.

Bei der Rechtsberatung zum Digitalen Produktpass kommt es darauf an, Produktdaten, Lieferketteninformationen, Kennzeichnungsfragen und regulatorische Verantwortlichkeiten frühzeitig zusammenzuführen. Unternehmen müssen klären, welche Daten sie bereitstellen, aktualisieren und gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und Verbrauchern zugänglich machen müssen.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Vorbereitung auf den Digitalen Produktpass. Unsere Kanzlei verbindet Erfahrung im Produktrecht, EU-Regulierungsrecht, Umweltrecht, Vertragsrecht und Datenschutz mit einem klaren Blick für technische Umsetzungsfragen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung zum Digitalen Produktpass:

  • Prüfung betroffener Produkte und Produktgruppen
  • Beratung zur ESPR und zu produktspezifischen Rechtsakten
  • Umsetzung von Daten-, Nachweis- und Aktualisierungspflichten
  • Vertragsgestaltung mit Lieferanten, Herstellern und IT-Dienstleistern
  • Beratung zu QR-Codes, Produktkennungen und digitalen Schnittstellen
  • Prüfung von Datenschutz-, Geschäftsgeheimnis- und Zugriffsfragen
  • Unterstützung beim Aufbau interner Compliance-Prozesse
  • Beratung zum Batteriepass und weiteren sektorspezifischen Produktpässen
  • Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden
  • Schulungen zur DPP-Compliance

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