eIDAS-Verordnung (European Digital Identity)
Die eIDAS-Verordnung bildet den zentralen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung, Vertrauensdienste und digitale Transaktionen innerhalb der Europäischen Union. Mit der Verordnung (EU) 2024/1183 („eIDAS 2.0“) wurde das bestehende Regelwerk grundlegend erweitert und an die Anforderungen einer digitalen Wirtschaft angepasst. Kernstück der Reform ist die Einführung der Europäischen Digitalen Identitätswallet (EUDI Wallet), die Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen künftig eine europaweit anerkannte digitale Identität sowie die sichere Nutzung elektronischer Nachweise, Signaturen und Vertrauensdienste ermöglichen soll. Die novellierte Verordnung ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und wird durch zahlreiche technische Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Mitgliedstaaten müssen bis spätestens Ende 2026 mindestens eine EUDI Wallet bereitstellen.
Für Unternehmen ergeben sich daraus weitreichende rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen. Besonders betroffen sind Anbieter digitaler Dienste, regulierte Branchen, Vertrauensdiensteanbieter, Finanzdienstleister, Plattformbetreiber sowie Unternehmen, die elektronische Identifizierungs- oder Authentifizierungslösungen einsetzen. Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem elektronische Signaturen und Siegel, elektronische Nachweise von Attributen, digitale Identitätsprozesse, Datenschutz, IT-Sicherheit sowie die Einbindung der EUDI Wallet in bestehende Geschäftsmodelle. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der eIDAS-Anforderungen, der Gestaltung digitaler Vertrauensprozesse und der Integration neuer europäischer Identitätslösungen in nationale und internationale Geschäftsabläufe.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der eIDAS-Rechtsberatung
Beratung zur eIDAS-Verordnung und zur Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0)
Rechtliche Begleitung bei der Einführung und Nutzung der EUDI Wallet
Prüfung regulatorischer Anforderungen für Unternehmen als Wallet-Relying-Party
Beratung zu elektronischen Signaturen, Siegeln, Zeitstempeln und elektronischen Zustelldiensten
Unterstützung bei der Umsetzung neuer europäischer Identitäts- und Authentifizierungslösungen
Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit Vertrauensdiensteanbietern und Technologiepartnern
Beratung zu Datenschutz-, IT-Sicherheits- und Compliance-Anforderungen im Zusammenhang mit digitalen Identitäten
Begleitung von Zertifizierungs- und Konformitätsverfahren nach eIDAS
Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichts- und Zertifizierungsbehörden
Vertretung in regulatorischen Verfahren und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit elektronischen Vertrauensdiensten
Schnittstellen zu weiteren Rechtsgebieten
Die eIDAS-Verordnung steht in engem Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht, der DSGVO, der NIS-2-Richtlinie, dem Data Act, dem AI Act sowie regulatorischen Anforderungen an digitale Plattformen und Finanzdienstleistungen. Unternehmen benötigen daher regelmäßig eine integrierte Beratung, die europäisches Datenrecht, IT-Recht, Cybersicherheit, Compliance und sektorenspezifische Regulierung zusammenführt. Die interdisziplinären Teams von GvW begleiten Mandanten bei der Entwicklung rechtssicherer digitaler Identitäts- und Vertrauenslösungen entlang des gesamten Lebenszyklus ihrer digitalen Geschäftsmodelle.

