Einwegkunststoffrichtlinie
Die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle soll reduziert und der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit „innovativen und nachhaltigen“ Geschäftsmodellen gefördert werden. Das ist das Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/904), die in Deutschland nicht unmittelbar gilt, sondern in nationales Recht umzusetzen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat reagiert und bereits Gesetze von hoher praktischer Relevanz, wie z.B. das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) oder die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) erlassen.
Unternehmen sind danach gefordert, ihre Prozesse auf die strengen EU-Vorgaben anzupassen. Die Nutzung bestimmter Einwegkunststoffprodukte ist beschränkt und teilweise sogar verboten. Außerdem werden Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Zahlung einer Abgabe verpflichtet. Dies soll dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen und die Sauberkeit des öffentlichen Raumes zu fördern.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW unterstützen Sie dabei, dass Sie bei der Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im produktbezogenen Umweltrecht und einem interdisziplinären ESG-Team kennen wir die Komplexität der Nachhaltigkeitsregulierung – und helfen Ihnen dabei, die Vorschriften rechtskonform, aber praxistauglich in ihre Unternehmensprozesse einzugliedern.
Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsberatung
Überprüfung und Anpassung der Unternehmensprozesse und Entwicklung von internen Richtlinien zur Umsetzung der Vorschriften
Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung neuer, gesetzeskonformer Produkte und Verpackungen
Rechtliche Beratung zur Implementierung von Systemen zur Rücknahme und Wiederverwertung von Einwegkunststoffen
Erstellung und Prüfung von Verträgen mit Kunden- und Partnerunternehmen
Beratung und Vertretung von Unternehmen im Umgang mit den zuständigen Behörden (u.a. zur Erfüllung der Berichtspflichten)
Beratung und Vertretung von Unternehmen in rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten