Sanktionsrecht

Beschränkungen von Handel, Dienstleistungen und Finanz- und Versicherungswirtschaft

Embargos und Sanktionen sind von der Politik eingesetzte Instrumente, um die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern zu beschränken. Neben personenbezogenen Sanktionen (Terrorismuslisten) existieren gegenüber verschiedenen Ländern umfangreiche internationale Beschränkungen im Ex- und Import von Gütern sowie bei Dienstleistungen und im Finanz- und Versicherungssektor.  Embargoverstöße sind bußgeld- und strafbewehrt; sie werden von den zuständigen Behörden verfolgt. Unternehmen drohen hohe Bußgelder, den persönlich Verantwortlichen empfindliche Strafen.

Für Unternehmen können sich Verfehlungen gegen diese Bestimmungen zudem geschäftsschädigend auswirken, da negative Berichterstattungen und die Entziehung zollrechtlicher Erleichterungen (z.B. Verlust des AEO-Status oder des Status als zugelassener Ausführer)  drohen.

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei beraten in allen Fragen auf diesem Gebiet.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Ausfuhrverbote und Genehmigungspflichten


Praktischer Umgang mit Terrorismus- und Sanktionslisten


Erfüllungs- und Bereitstellungsverbote gegenüber gelisteten Personen und Unternehmen


Investitions-, Versicherungs-, Zahlungs- und Finanzierungsbeschränkungen


Umgang mit bestehenden Verträgen („Altvertragsregelungen“)


Behördliche Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Bundesbank und dem Zoll


Compliance


Rechtsfolgen bei Verstößen (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten)


Pflichtfeld *

Außenwirtschaftsrecht bei GvW

Zollrecht, Exportkontrolle, Umsatz- und Verbrauchsteuern: unser hochspezialisiertes Team berät Sie zu allen Fragen des Außenhandels.