EU-Gebäuderichtlinie EPBD
Mit der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärft die Europäische Union die regulatorischen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden erheblich. Zentrale Elemente sind die Einführung von Nullemissionsgebäuden („Zero-Emission Buildings“) für Neubauten, verbindliche Mindestenergieeffizienzstandards für Bestandsgebäude sowie nationale Gebäuderenovierungspläne. Für Unternehmen ergeben sich daraus erhebliche Anpassungspflichten, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der EU-Taxonomie und der CSRD.
Rechtsberatung zur EPBD erfordert ein tiefes Verständnis der europäischen Vorgaben und ihrer Umsetzung in nationales Recht. Die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei begleiten Mandanten bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Anforderungen – von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung. Wir verbinden regulatorische Expertise mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Machbarkeit und unterstützen bei der Integration in bestehende Compliance- und ESG-Strukturen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung zur EPBD:
- Analyse der Betroffenheit durch die EPBD und nationale Umsetzungsvorschriften
- Beratung zu Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) im Gebäudebestand
- Begleitung bei der Umsetzung von „Zero-Emission Buildings“-Vorgaben
- Schnittstellenberatung zu EU-Taxonomie und CSRD
- Vertragsgestaltung bei Bau- und Sanierungsprojekten
- Unterstützung bei der Entwicklung nationaler Umsetzungsstrategien (z. B. GEG)
- Risikobewertung bei Immobilientransaktionen
- Beratung zu Förderprogrammen und Beihilferecht
- Vertretung gegenüber Behörden und Projektbegleitung
- Schulung und Implementierung interner Compliance-Strukturen
