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Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ermöglicht Beschäftigten eine teilweise Freistellung bis zu 24 Monate, um nahe Angehörige zu pflegen, ohne den Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Daraus ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Herausforderungen: Wie erfolgt die Antragstellung korrekt? Welche Fristen und Formerfordernisse sind zu beachten? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich in der Ausgestaltung der Arbeitszeit und welche rechtlichen Risiken bestehen bei Ablehnung oder Kündigung im Zusammenhang mit der Pflegezeit?
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber und Beschäftigte umfassend im Zusammenhang mit der Umsetzung der Familienpflegezeit. Sie begleiten die Einführung betrieblicher Regelungen, prüfen individuelle Ansprüche und helfen bei der Konfliktvermeidung oder -lösung. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer arbeitsrechtlichen Spezialisierung und langjährigen Erfahrung mit sozialrechtlichen Schnittstellen (z. B. Pflegeversicherung, Elterngeld, Teilzeitrecht).
Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Familienpflegezeit:
Prüfung und rechtliche Einordnung individueller Ansprüche nach FPfZG und PflegeZG
Gestaltung von Vereinbarungen zur Arbeitszeitreduzierung während der Pflegezeit
Beratung zu Fristen, Formvorgaben und Rückkehrrechten
Unterstützung bei der Ablehnung oder Modifikation von Anträgen unter Beachtung des betrieblichen Interesses
Schulung von HR-Abteilungen und Führungskräften zu gesetzlichen Pflichten und Handlungsspielräumen
Beratung bei Konflikten rund um Kündigungsschutz, Diskriminierung oder Rückkehr in Vollzeit
Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Pflegezeitregelungen (z. B. in Betriebsvereinbarungen)
Einbindung der Pflegezeitregelungen in vorhandene Teilzeit- und Flexibilisierungsmodelle
Abgrenzung zur kurzfristigen Arbeitsverhinderung und Pflegezeit nach PflegeZG
Beratung zu Fördermöglichkeiten und Darlehensansprüchen nach dem Familienpflegezeitgesetz
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