(Finanzielle) Restrukturierung in der Automotive- und Mobilitätsbranche
Die Automotive- und Mobilitätsbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Elektromobilität, Digitalisierung, veränderte Lieferketten und steigende Kapitalkosten stellen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Für Zulieferer, OEMs und Mobilitätsdienstleister ergeben sich daraus komplexe Restrukturierungsbedarfe, die ein frühzeitiges und strukturiertes Handeln erfordern.
Wir begleiten Unternehmen der Automotive- und Mobilitätsbranche seit vielen Jahren bei komplexen (finanziellen) Restrukturierungen – von der außergerichtlichen Sanierung bis hin zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Der Fokusbereich Automotive & Mobilität verbindet dabei fundierte Expertise im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht mit umfassender Erfahrung im Bereich Banking & Finance. Durch die enge Zusammenarbeit unserer deutschen Standorte gewährleisten wir eine bedarfsgerechte, rechtssichere und effiziente Betreuung unserer Mandantinnen und Mandanten.
Unsere Anwältinnen und Anwälte verstehen die Branchenzyklen, den Margendruck und die spezifischen Herausforderungen, die sich aus dem Technologiewandel und steigenden regulatorischen Anforderungen ergeben. Dieses tiefe Branchenverständnis ermöglicht es uns, Restrukturierungslösungen zu entwickeln, die den besonderen Gegebenheiten der Automotive-Industrie gerecht werden.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) für Automobilzulieferer und OEMs
Beratung zur Restrukturierung und Neuverhandlung von Finanzierungsstrukturen
Begleitung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
Verhandlungen mit Banken, Konsortialpartnern und weiteren Stakeholdern
Restrukturierung von Lieferketten und Vertragsbeziehungen mit OEMs und Tier-1-/Tier-2-Zulieferern
Beratung zu Präventivem Restrukturierungsrahmen (StaRUG) und außergerichtlichen Sanierungsvereinbarungen
Distressed M&A – Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen in der Krise
Arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen, Standortschließungen und Personalanpassungen
Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Rahmen von Restrukturierungen (Kapitalschnitte, Umwandlungen)
