Offene Forderungen binden Liquidität und verursachen erheblichen administrativen Aufwand. Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten auf Wunsch auch nach erfolgreichem Abschluss eines Mandats bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche. Das Forderungsmanagement und die Zwangsvollstreckung verstehen wir dabei als ergänzende Serviceleistungen für bestehende Mandatsbeziehungen, immer mit dem Ziel, titulierte oder unstreitige Forderungen konsequent durchzusetzen. Dabei begleiten wir außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen ebenso wie die anschließende Zwangsvollstreckung nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung. Sollte über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Anmeldung und Durchsetzung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren sowie bei der Wahrnehmung ihrer Gläubigerrechte.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW kennen die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe der Forderungen ihrer Mandanten häufig bereits aus der laufenden Beratung. Dadurch können wir Ansprüche effizient verfolgen, Vollstreckungsmaßnahmen zielgerichtet vorbereiten und die Kommunikation mit Schuldnern, Gerichten und Gerichtsvollziehern übernehmen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Außergerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
Durchführung gerichtlicher Mahnverfahren
Vertretung in streitigen Forderungsprozessen
Titulierung von Ansprüchen
Einleitung und Begleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Sachpfändung und Forderungspfändung
Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten
Überwachung titulierter Forderungen und Fristen
Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren und Durchsetzung von Forderungen gegenüber insolventen Schuldnern