Verstöße gegen (wesentliche) Rechtsvorschriften können für das Unternehmen, das Management oder auch den einzelnen Mitarbeiter gravierende Folgen haben: Schadenersatzansprüche, Freiheits- und Geldstrafen, Geldbußen und Imageschäden drohen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, mit einem auf sie zugeschnittenen Compliance-System die Haftungsrisiken im Geschäftsverkehr zu minimieren bzw. zu vermeiden. Unsere besondere Expertise liegt hier in der engen Zusammenarbeit spezialisierter Kollegen in Bereichen mit typischerweise hohen Compliance-Anforderungen wie z.B. dem Außenhandels- und Zollrecht, dem Bau- und Vergaberecht, dem IT- und Datenschutzrecht oder dem Kartellrecht. Durch unsere Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht sind wir zudem mit der Arbeit der Ermittlungs- und Strafbehörden bestens vertraut.
Unser interdisziplinäres Team „Compliance“ bündelt diese Kompetenzen und kann Sie daher umfassend aus einer Hand beraten – sowohl in materiell-rechtlicher als auch prozessualer Hinsicht.