Güterverkehrsrecht

Das Güterverkehrsrecht bildet den verwaltungsrechtlichen Teil des Transportrechts. Es normiert zum einen die Voraussetzungen und Genehmigungspflichten, die ein Transportdienstleister erfüllen muss, um Transportleistungen, insbesondere im gewerblichen Güterkraftverkehr, erbringen zu können. Zugleich enthält das Güterverkehrsrecht eine Reihe arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften, die einen erheblichen Verwaltungs- und Compliance-Aufwand nach sich ziehen und bei Verstößen mit substantiellen Bußgeldern geahndet werden können.

Dies erfordert eine sorgfältige Prozess- und Compliance-Organisation sowohl auf Seiten der Transportdienstleister als auch der Auftraggeber. Denn auch Auftraggebern und weiteren Beteiligten der Transport- und Logistikkette können gesetzliche Prüf- und Kontrollpflichten auferlegt sein, die zuverlässig in die betrieblichen Abläufe zu integrieren sind. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Güterverkehrsrechts, insbesondere zu Genehmigungs- und Prüfpflichten, zur rechtssicheren Organisation von Transportprozessen sowie zur Vermeidung und Abwehr von Bußgeldern und anderen behördlichen Maßnahmen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Güterkraftverkehrsrecht


Beratung zu Genehmigungen und Erlaubnissen im Güterkraftverkehr


Unterstützung bei Fragen zu Kabotage und Marktzugang


Gestaltung und Prüfung von Transport- und Frachtverträgen


Beratung zu Haftungsfragen im Straßengüterverkehr


Beratung zu Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)


Prüfung und Optimierung von Compliance-Strukturen


Vertretung gegenüber Behörden und vor Gerichten


Unterstützung bei Regressforderungen und Streitigkeiten


Beratung zu Schnittstellen mit Maut-, Arbeits- und Transportrecht


 

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