Hafenumschlag

Der Hafenumschlag ist eine zentrale Schnittstelle nationaler und internationaler Transportketten. Beim Übergang der Güter zwischen Schiff, Lkw, Bahn, Terminal und Lager treffen unterschiedliche Beteiligte, Verträge und Haftungsregime aufeinander. Gleichzeitig ist der Umschlag besonders schadensanfällig: Beschädigungen können beim Be- und Entladen, beim Stauen und Bewegen von Containern oder Gütern sowie während der Zwischenlagerung im Terminal entstehen. Entscheidend ist deshalb häufig, wann und in wessen Verantwortungsbereich ein Schaden eingetreten ist. Eine klare vertragliche Zuordnung von Leistungen, Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken ist für einen rechtssicheren Hafen- und Terminalumschlag von besonderer Bedeutung.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Hafenumschlags und Transportrechts. Die Rechtsberatung umfasst insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Umschlags- und Terminalverträgen, Haftungsfragen bei Beschädigung und Verlust sowie die Schnittstellen zum See-, Straßen-, Bahn- und Binnenschifffahrtsrecht. Unsere Kanzlei begleitet Mandanten sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung komplexer Umschlagsprozesse als auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Schadensfall.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Gestaltung und Prüfung von Umschlags-, Terminal- und Lagerverträgen


Beratung zu Haftungsfragen und Haftungsbegrenzungen beim Hafenumschlag


Beratung zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Reedern, Terminals, Spediteuren und Frachtführern


Unterstützung bei Schäden während Be- und Entladung, Umschlag und Zwischenlagerung


Beratung zu den Schnittstellen zwischen See-, Straßen-, Bahn- und Binnenschifffahrtsrecht


Beratung zu Containerumschlag, Bulk-Gütern und Ro-Ro-Verkehren


Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäfts- und Terminalbedingungen


Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Regressansprüchen


Vertretung gegenüber Terminalbetreibern, Reedern, Frachtführern, Spediteuren und Versicherern


Prozessführung und außergerichtliche Konfliktlösung bei Schäden im Hafenumschlag


 

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