Infrastruktur und Öffentlicher Sektor

Die Beratung der öffentlichen Hand hat in der langjährigen Geschichte unserer Kanzlei Tradition. Seit vielen Jahrzehnten beraten wir Bundes- und Landesministerien, Städte, Gemeinden, Verbände und öffentliche Körperschaften und begleiten Private durch alle Arten von Genehmigungsverfahren.
Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden haben anspruchsvolle Entscheidungen zu treffen. Wir kennen diese Situationen und Herausforderungen der Verwaltungspraxis und sind gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten zur Klärung komplexer Fragestellungen und Erarbeitung angemessener und praxisorientierter Lösungen qualifiziert.

Pflichtfeld *

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Städtebau
  • Begleitung städtebaulicher Projekte
  • Beratung bei städtebaulichen Satzungen
  • Verhandlung und Gestaltung städtebaulicher Verträge
  • Immobilienprojektentwicklungen
  • Quartiersentwicklungen
  • Business Improvement Districts (BIDs)
  • Housing Improvement Districts (HIDs)
  • mehr anzeigen
  • Umwelt- und Planungsrecht
  • Beratung in Planfeststellungsverfahren
  • Beratung in Raumordnungs- und Bauleitplanverfahren
  • Beratung im Immissionsschutzrecht
  • mehr anzeigen
  • Kommunalrecht
  • Kommunales Abgaben- und Gebührenrecht
  • Überprüfung kommunaler Satzungen
  • Beratung zu kommunalen Unternehmen
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Kommunalwahlrecht
  • Kommunaler Verfassungsstreit
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bleiben Sie informiert!

Für eine Einladung zu Veranstaltungen und für News zu wichtigen Rechtsentwicklungen melden Sie sich hier an