Die Beratung der öffentlichen Hand hat in der langjährigen Geschichte unserer Kanzlei Tradition. Seit vielen Jahrzehnten beraten wir Bundes- und Landesministerien, Städte, Gemeinden, Verbände und öffentliche Körperschaften und begleiten Private durch alle Arten von Genehmigungsverfahren.
Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden haben anspruchsvolle Entscheidungen zu treffen. Wir kennen diese Situationen und Herausforderungen der Verwaltungspraxis und sind gemeinsam mit unseren Mandanten zur Klärung komplexer Fragestellungen und Erarbeitung angemessener und praxisorientierter Lösungen qualifiziert.