KI und Arbeitsrecht

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verändert auch die Arbeitswelt grundlegend: Automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Leistungsanalysen oder Entscheidungen über Einsatzplanung, Bonusmodelle bzw. Disziplinarmaßnahmen eröffnen ganz neue Möglichkeiten. Der Rechtsrahmen hinkt dieser rasanten technologischen Entwicklung noch hinterher, vieles ist arbeitsrechtlich oft nicht eindeutig geregelt.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie zu den neuen KI-Anforderungen an Transparenz, Datenschutz, Mitbestimmung und Diskriminierungsschutz. Wir sind mit den Themen an der Schnittstelle von KI, Digitalisierung und Arbeitsrecht vertraut und helfen Ihnen dabei, Ihre Innovationen entsprechend der neuen regulatorischen Anforderungen umzusetzen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung von KI im Bereich HR:


Prüfung arbeitsrechtlicher Risiken beim Einsatz KI-gestützter Systeme


Beratung zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei KI-Einführung


Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu KI-Anwendungen


Beratung zur DSGVO-konformen Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI


Risikobewertung bei automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO


Compliance-Strategien für KI im HR-Kontext (z. B. Recruiting, Performance-Management)


Unterstützung bei Transparenzpflichten gegenüber Beschäftigten


Schulung von HR- und Legal-Teams zum rechtskonformen Umgang mit KI-Systemen


Vertretung in Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen


Strategische Beratung zur Vorbereitung auf neue EU-Gesetzgebung (z. B. AI Act, Digital Services Act)


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Praxisgruppe Arbeitsrecht

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen