Abgesehen davon, dass nationale Transporte weiterhin häufig allein auf der Straße durchgeführt werden, haben in den letzten Jahren die multimodalen Transporte zugenommen, bei denen neben dem Lkw auch die Bahn, ein Schiff oder ein Flugzeug für die Durchführung des Transports eingesetzt werden. Aus der Nutzung mehrerer Verkehrsträger innerhalb eines Transportvorgangs ergeben sich besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung und das Schnittstellenmanagement. Das deutsche Transportrecht ordnet einen Schaden danach zu, an welcher Stelle er tatsächlich aufgetreten ist. Geht der Container während der Seefracht über Bord, wird der Schaden nach den vergleichsweise geringen Beträgen des Seefrachtrechts berechnet; tritt er während einer Bahnfracht auf, gilt das deutlich höhere Schadensersatzregime für die Bahnfracht.
Gerade die unterschiedlichen Haftungsregime der einzelnen Verkehrsträger machen die rechtliche Gestaltung und Abwicklung multimodaler Transporte anspruchsvoll. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten zu sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Transportrechts, insbesondere zur Vertragsgestaltung, zum Schnittstellenmanagement sowie zur Haftung und Schadensregulierung bei Transporten über mehrere Verkehrsträger.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Gestaltung und Prüfung von Verträgen für multimodale Transporte
Beratung zu Haftungsfragen bei der Nutzung mehrerer Verkehrsträger
Rechtliche Beratung zu den Schnittstellen zwischen Straßen-, Bahn-, See- und Lufttransport
Beratung zur Bestimmung des anwendbaren Haftungsregimes bei Transportschäden
Unterstützung bei der Lokalisierung und rechtlichen Zuordnung von Transportschäden
Beratung zum Schnittstellenmanagement bei multimodalen Transportketten
Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Regressansprüchen
Vertretung gegenüber Frachtführern, Spediteuren und Versicherern
Beratung zu nationalen und internationalen multimodalen Transporten
Prozessführung und außergerichtliche Konfliktlösung bei multimodalen Transporten