PPWR / Neue EU-Verpackungsverordnung

Die PPWR ist einer der wichtigsten regulatorischen Bausteine des European Green Deal für produktbezogene Nachhaltigkeit. Sie betrifft grundsätzlich alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – unabhängig davon, ob sie aus der EU stammen oder importiert werden. Unternehmen müssen deshalb frühzeitig prüfen, ob Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Kennzeichnung und interne Verantwortlichkeiten den neuen Anforderungen entsprechen.

Bei der Rechtsberatung zur neuen EU-Verpackungsverordnung kommt es auf präzise Schnittstellenarbeit an: Produktentwicklung, Einkauf, Vertrieb, Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit und Legal müssen dieselben Anforderungen umsetzen. Rechtliche Risiken entstehen vor allem dort, wo technische Verpackungsentscheidungen, Lieferantenzusagen und regulatorische Nachweise nicht zusammenpassen.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen umfassend zur PPWR und zu angrenzenden Vorgaben des Produkt-, Umwelt- und Lieferkettenrechts. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten dabei, neue Pflichten rechtssicher zu bewerten, Verträge anzupassen und belastbare Compliance-Strukturen für den europäischen Markt aufzubauen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Rechtsberatung zur neuen EU-Verpackungsverordnung:


Beratung zu gesetzlichen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz, Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und der PPWR, insbesondere Registrierung, Systembeteiligung und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette


Aufbau interner Verantwortlichkeiten und Kontrollprozesse


Einordnung von Produkten und Materialien im Hinblick auf ihre Verpackungseigenschaft sowie Abgrenzung zu Nicht-Verpackungen


Klärung von Rollen und Pflichten der Beteiligten (Hersteller, Erzeuger, Vertreiber, Importeur, Letztvertreiber)


Unterstützung bei Einordnungsentscheidungen gegenüber der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister


Begleitung von Verfahren und Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden


Beratung zu Pfand- und Rücknahmesystemen, insbesondere im Getränkebereich


Prüfung und Gestaltung vertraglicher Regelungen zwischen Herstellern, Händlern und Lieferanten


Beratung bei Verstößen gegen verpackungsrechtliche Vorschriften sowie im Bußgeldverfahren


Unterstützung bei der praktischen Umsetzung von Compliance-Anforderungen im Unternehmen


 

Pflichtfeld *