Psychologisches Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konflikte sind erfahrungsgemäß allein mit Jura oft nicht zu lösen. Sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht spielen praktisch immer Emotionen, kommunikative Aspekte und zwischenmenschliche Befindlichkeiten eine entscheidende Rolle. Wer auch psychologische Aspekte berücksichtigt, ist erfolgreicher darin, tragfähige Entscheidungen zu treffen, unerwünschte Eskalationen zu vermeiden und vernünftige Lösungsoptionen nicht durch Probleme eines „Gesichtsverlustes“ auf der Gegenseite zu verbauen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte haben dank ihrer langjährigen Erfahrung ein geschultes Gespür für die im jeweiligen Konflikt relevanten psychologischen Aspekte und können Ihnen insbesondere auch dabei helfen, die innerbetriebliche Kommunikation nicht nur rechtssicher, sondern auch psychologisch geschickt zu gestalten. Eine entsprechende Sensibilität ist vor allem bei Trennungen, aber auch bei kollektiven Auseinandersetzungen – Spannungen mit dem Betriebsrat oder gar bei Arbeitskämpfen – essentieller Bestandteil einer guten anwaltlichen Beratung. Wir wissen, worauf es aus zwischenmenschlicher Sicht ankommt und berücksichtigen dies bei der Entwicklung praktikabler Lösungen, die auch die langfristige Perspektive des innerbetrieblichen Friedens nicht aus den Augen verlieren.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bei psychologisch „aufgeladenen“ arbeitsrechtlichen Fragestellungen:


Vertiefte Analyse von Konfliktursachen, Begleitung von innerbetrieblichen Konfliktlösungsversuchen


Eskalationsprävention und Vorgreifen zu möglichen Reaktionen der Gegenpartei


Begleitung von Trennungsgesprächen


Bewertung von Auswirkungen betriebsöffentlicher Maßnahmen auf Betriebsklima und Arbeitsmotivation


Beratung bei Mobbingfällen


beidseitige Vermeidung von Gesichtsverlust bei aufgeladenen Konfliktsituationen


Pflichtfeld *

Praxisgruppe Arbeitsrecht

Lernen Sie hier die Mitglieder unserer Praxisgruppe Arbeitsrecht kennen