Rechtsberatung zum Digital Markets Act DMA

Digital Markets Act (DMA)

Der Digital Markets Act (DMA) – Verordnung (EU) 2022/1925 – schafft einen neuen europäischen Regulierungsrahmen für große digitale Plattformen mit sogenannter „Gatekeeper“-Funktion. Ziel der Verordnung ist es, digitale Märkte fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten und die Marktmacht großer Plattformunternehmen zu begrenzen. Betroffen sind insbesondere Betreiber von Suchmaschinen, App Stores, Online-Marktplätzen, sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten, Betriebssystemen, Werbeplattformen und weiteren zentralen digitalen Infrastrukturen. Die Europäische Kommission hat bislang unter anderem Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking als Gatekeeper eingestuft und überwacht deren Einhaltung der DMA-Vorgaben fortlaufend.

Der DMA enthält umfangreiche Verhaltenspflichten und Verbote für Gatekeeper. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Interoperabilität, zum Zugang zu Daten, zur Nutzung personenbezogener Daten, zur Transparenz digitaler Werbung, zur Verhinderung von Selbstbevorzugung („Self-Preferencing“) sowie zur Öffnung geschlossener Plattformökosysteme. Verstöße können erhebliche finanzielle Sanktionen nach sich ziehen; die Europäische Kommission hat bereits erste DMA-Verfahren eingeleitet und Bußgelder gegen große Technologieunternehmen verhängt. Unternehmen, die digitale Plattformen betreiben, mit Gatekeepern zusammenarbeiten oder von deren Ökosystemen abhängig sind, müssen die regulatorischen Entwicklungen daher kontinuierlich beobachten und ihre Geschäftsmodelle rechtlich überprüfen.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen umfassend zu den Anforderungen des Digital Markets Act und den Auswirkungen auf digitale Geschäftsmodelle. Unsere Beratung verbindet europäisches Wettbewerbsrecht, Plattformregulierung, Datenrecht, IT-Recht und regulatorische Compliance. Wir begleiten Mandanten sowohl bei der strategischen Bewertung neuer Geschäftsmodelle als auch bei regulatorischen Verfahren gegenüber der Europäischen Kommission und nationalen Behörden.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der DMA-Rechtsberatung


Analyse der Anwendbarkeit des Digital Markets Act auf Plattformunternehmen und digitale Geschäftsmodelle


Beratung zu Gatekeeper-Kriterien und regulatorischen Einstufungsverfahren


Prüfung von Plattformstrukturen, Geschäftsbedingungen und Vertriebsmodellen auf DMA-Konformität


Beratung zu Interoperabilitäts- und Datenzugangsanforderungen


Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben zu App Stores, Betriebssystemen und digitalen Marktplätzen


Rechtliche Begleitung bei der Gestaltung von Werbe- und Datennutzungskonzepten


Beratung zu Self-Preferencing-Verboten und Diskriminierungsrisiken auf Plattformen


Unterstützung bei Compliance-Strukturen, internen Kontrollen und Risikomanagement


Begleitung von Untersuchungen und Auskunftsverlangen der Europäischen Kommission


Vertretung in regulatorischen Verfahren, Bußgeldverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen


 

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