Rechtsberatung zum Medienstaatsvertrag (MStV)

Der Medienstaatsvertrag (MStV) bildet das zentrale Regelwerk für Rundfunk, Telemedien und zunehmend auch für digitale Plattformen in Deutschland. Er definiert, welche Angebote als Rundfunk oder als zulassungsfreie Telemedien einzuordnen sind, welche Werbe-, Transparenz- und Sorgfaltspflichten gelten und wann eine Zulassung oder Anzeige erforderlich ist. Gerade für digitale Geschäftsmodelle, Streaming-Angebote, Medienplattformen, Influencer-Marketing oder journalistisch-redaktionelle Online-Angebote ist die rechtssichere Einordnung von zentraler Bedeutung, da Verstöße empfindliche Sanktionen und Reputationsrisiken nach sich ziehen können.

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen umfassend zu den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags bzw. des heutigen Medienstaatsvertrags. Wir unterstützen bei der Abgrenzung zwischen Rundfunk und Telemedien, begleiten Zulassungs- und Anzeigeverfahren gegenüber den Landesmedienanstalten und entwickeln tragfähige Compliance-Konzepte für klassische und digitale Medienangebote. Dank unserer Erfahrung im Medien-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht bieten wir praxisnahe Lösungen für etablierte Medienhäuser ebenso wie für Plattformbetreiber, Start-ups und international tätige Unternehmen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte mit dem Medienstaatsvertrag:


Einordnung von Angeboten als Rundfunk, Telemedium oder Plattformdienst


Beratung zu Zulassungs-, Anzeige- und Genehmigungspflichten


Begleitung von Verfahren vor den Landesmedienanstalten


Beratung zu Werberecht, Sponsoring, Produktplatzierung und Trennungsgebot


Prüfung journalistisch-redaktioneller Pflichten und Sorgfaltsanforderungen


Beratung zu Transparenz- und Auffindbarkeitsregeln für Medienplattformen


Unterstützung bei der Gestaltung medienrechtlicher Compliance-Strukturen


Vertretung in Beanstandungs- und Sanktionsverfahren


Beratung zu grenzüberschreitenden Medien- und Online-Angeboten


 

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