Rechtsberatung zur Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar und bildet weiterhin das Fundament des europäischen Datenschutzrechts. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, öffentliche Stellen und Organisationen – unabhängig davon, ob diese in der EU ansässig sind oder ihre Leistungen gezielt im europäischen Markt anbieten. Angesichts zunehmender Digitalisierung, datengetriebener Geschäftsmodelle, internationaler Datentransfers und verschärfter behördlicher Praxis gewinnt die DSGVO kontinuierlich an Bedeutung. Hohe Bußgelder (bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes), Schadensersatzklagen und Reputationsrisiken machen eine belastbare Datenschutz-Compliance unverzichtbar.
Gleichzeitig ist Datenschutz weit mehr als eine regulatorische Pflicht: Richtig umgesetzt, stärkt er Vertrauen, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Anwältinnen und Anwälte begleiten Unternehmen umfassend bei der Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Datenschutzstrategie. Wir analysieren bestehende Prozesse, identifizieren Risiken und entwickeln passgenaue Lösungen – von der Gestaltung datenschutzkonformer Strukturen über die Begleitung internationaler Datentransfers bis hin zur Vertretung in aufsichtsbehördlichen Verfahren. Dabei verbinden wir tiefgehende Expertise im europäischen Datenschutzrecht mit praxisnaher Beratung im IT-, Arbeits-, Gesellschafts- und Vertriebsrecht.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der anwaltlichen DSGVO-Beratung:
Aufbau und Optimierung von Datenschutz-Compliance-Systemen
Erstellung und Prüfung von Verarbeitungsverzeichnissen und Datenschutzrichtlinien
Beratung zu Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse etc.)
Gestaltung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen
Beratung zu internationalen Datentransfers (SCCs, Transfer Impact Assessments, Drittstaatenregelungen)
Durchführung und rechtliche Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
Unterstützung bei Data Breach Management und Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden
Vertretung in Bußgeldverfahren und bei aufsichtsbehördlichen Prüfungen
Beratung zu Betroffenenrechten und Abwehr von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
Schulungen für Geschäftsleitung, HR, Marketing und IT-Abteilungen
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Datenschutz nicht nur rechtskonform, sondern auch unternehmerisch sinnvoll zu gestalten – und Ihre Organisation nachhaltig auf die Anforderungen der digitalen Zukunft auszurichten.

