Rechtsberatung zur Health-Claims-Verordnung
Gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel und bestimmte Futtermittel unterliegt in der Europäischen Union strengen regulatorischen Anforderungen. Die Health-Claims-Verordnung definiert für Lebensmittel detailliert, unter welchen Voraussetzungen Aussagen zu gesundheitlichen Vorteilen, ernährungsphysiologischen Eigenschaften oder funktionellen Wirkungen zulässig sind. Unternehmen stehen dabei vor komplexen Abgrenzungsfragen zwischen zulässiger Produktinformation und unzulässiger Gesundheitswerbung – insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, Tierernährung, Functional Food sowie digitaler Vertriebs- und Werbekanäle. Behörden und Wettbewerber kontrollieren entsprechende Aussagen zunehmend intensiv.
GvW unterstützt Unternehmen dabei, ihre Produkt- und Marketingkommunikation rechtssicher zu gestalten. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Hersteller, Händler, Importeure und Plattformbetreiber entlang des gesamten Produktlebenszyklus – von der Entwicklung und Kennzeichnung bis zur Vermarktung und Marktüberwachung. Dabei berücksichtigen wir neben der Health-Claims-Verordnung auch angrenzende Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel-, Wettbewerbs- und Verbraucherrechts sowie aktuelle Entwicklungen der europäischen Behördenpraxis.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung zur Health-Claims-Verordnung
Rechtliche Bewertung von Health Claims und Nutrition Claims
Beratung zu Werbeaussagen für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Futtermittel
Prüfung von Verpackungen, Produktinformationen und Webseiten
Unterstützung bei internationalen Vermarktungs- und Vertriebskonzepten
Beratung zu Social-Media- und Influencer-Marketing
Kommunikation mit Lebensmittel- und Futtermittelbehörden
Unterstützung bei Beanstandungen, Rückrufen und Krisensituationen
Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und Verbandsklagen
Entwicklung interner Freigabe- und Compliance-Strukturen






