Rechtsberatung zur Nutztierhaltung

Die Nutztierhaltung steht zunehmend im Fokus regulatorischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Anforderungen. Unternehmen der Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelbranche sehen sich mit komplexen Vorgaben aus dem Tierschutzrecht, Umweltrecht, Immissionsschutzrecht, Bau- und Planungsrecht sowie lebensmittel- und veterinärrechtlichen Regelungen konfrontiert. Hinzu kommen neue europäische Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit, Tierwohl, Lieferkettentransparenz und Emissionsreduktion. Für landwirtschaftliche Betriebe, Betreiber von Tierhaltungsanlagen, Futtermittelunternehmen und Verarbeitungsbetriebe ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung dieser Vorgaben von zentraler Bedeutung.

Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe umfassend zu allen rechtlichen Fragen der Nutztierhaltung. Unsere Beratung verbindet regulatorische Expertise mit praktischem Verständnis für die Anforderungen moderner Agrar- und Lebensmittelwirtschaft. Wir begleiten Mandanten bei Genehmigungs- und Erweiterungsvorhaben, im Umgang mit Behörden sowie bei streitigen Verfahren und Compliance-Fragen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in der Rechtsberatung zur Nutztierhaltung:


Beratung zum Tierschutzrecht und zu Tierhaltungsanforderungen


Unterstützung bei Genehmigungs- und Erweiterungsverfahren für Tierhaltungsanlagen


Beratung im Immissionsschutz- und Umweltrecht


Rechtliche Begleitung von Stallbau- und Modernisierungsvorhaben


Beratung zu Tiertransport, Tiergesundheit und veterinärrechtlichen Anforderungen


Unterstützung bei Kontrollen und Verfahren gegenüber Aufsichtsbehörden


Beratung zu Futtermittelrecht und Rückverfolgbarkeitspflichten


Begleitung bei ESG-, Nachhaltigkeits- und Lieferkettenanforderungen


Vertretung in verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren


Entwicklung von Compliance- und Krisenmanagementstrukturen


 

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