Der Straßentransport ist nach wie vor der häufigste Fall des Transports, insbesondere in Deutschland. Rechtlich ist der Straßentransport insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass eine engmaschige Dokumentation der Abläufe erforderlich ist, um nachweisen zu können, in welchem Zustand der Frachtführer die Ware übernommen und abgeliefert hat, sowie durch eine sorgfältige Qualitätskontrolle, um fehlerhafte Prozesse und insbesondere drohende Verspätungen rechtzeitig festzustellen. Hinzu kommen besondere Anforderungen im Rahmen von Kühltransporten, besondere Hygieneanforderungen sowie Sorgfaltspflichten bei Be- und Entladung und der Ladungssicherung, die einer vertraglichen Regelung bedürfen, um eine entsprechende Haftung durchsetzen zu können.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten zu sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Straßentransportrechts, insbesondere zur Gestaltung von Frachtverträgen, zu Haftungsfragen nach HGB und CMR sowie zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Transportschäden.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Straßentransportrecht
Gestaltung und Prüfung von Fracht- und Straßentransportverträgen
Beratung zu Haftungsfragen nach HGB und CMR
Beratung zu nationalen und internationalen Straßentransporten
Unterstützung bei Transportschäden, Verlust und Verspätungen
Beratung zur Dokumentation von Warenübernahme und Ablieferung
Beratung zu Kühltransporten und besonderen Hygieneanforderungen
Beratung zu Sorgfaltspflichten bei Be- und Entladung sowie Ladungssicherung
Vertretung gegenüber Frachtführern, Spediteuren, Auftraggebern und Versicherern
Unterstützung bei der Durchsetzung und Abwehr von Regressansprüchen
Prozessführung und außergerichtliche Konfliktlösung im Straßentransportrecht