Supply Chain & Logistik: Einkaufs- und Lieferverträge

Die rechtssichere Gestaltung und effiziente Verhandlung von Einkaufs- und Lieferverträgen bildet das Fundament für belastbare Lieferbeziehungen und Beschaffungsprozesse.

Die Anwältinnen und Anwälte unseres Fokusbereichs „Supply Chain & Logistik“ beraten Unternehmen umfassend bei der Erstellung, Prüfung und Optimierung individueller Vertragswerke – von Einzelverträgen bis hin zu komplexen Rahmenverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt außerdem auf der Ausarbeitung und Abstimmung von Einkaufs-, Verkaufs- und Garantiebedingungen sowie auf dem Aufbau eines konsistenten und praxistauglichen Vertragsmanagements. Dabei stellen wir sicher, dass vertragliche Regelungen nicht nur rechtlich belastbar, sondern auch operativ umsetzbar sind.

Im internationalen Kontext unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei Fragen des Internationalen Privatrechts (IPR) und des Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR). Wir beraten zur Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG), zur rechtssicheren Gestaltung von Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln sowie zur Nutzung und Auslegung der Incoterms im grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Darüber hinaus begleiten wir Unternehmen beim Aufbau und der rechtlichen Strukturierung internationaler Vertriebsnetze – stets mit dem Ziel, effiziente, skalierbare und rechtssichere Lösungen zu schaffen, die den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten nachhaltige Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte


Gestaltung und Verhandlung von Einkaufs- und Lieferverträgen


Rahmenverträge / SLA


Einkaufs- Verkaufs- und Garantiebedingungen 


Vertragsmanagement


Beratung zum Internationalen Privatrecht (IPR) und im Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR)


UN-Kaufrecht (CISG)


Incoterms


Aufbau und Etablierung von Vertriebsnetzen


 

 

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