GvW Graf von Westphalen berät nationale und internationale Versicherer, Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer. Unser Angebot für Versicherer erstreckt sich von der Strukturierung der Vertriebssysteme über die gesellschafts- und aufsichtsrechtliche Beratung sowie die Formulierung Allgemeiner Versicherungsbedingungen. Zudem beraten wir umfassend beim Kauf und Verkauf von Versicherungsunternehmen (M&A).
In den vorgenannten Bereichen werden die auf das Versicherungs-, Versicherungsaufsichts- und Versicherungsvermittlerrecht spezialisierten Anwälte unserer Sozietät Hand in Hand mit anderen gegebenenfalls erforderlichen Experten unserer Sozietät (z.B. aus dem Arbeits-, Kartell- und Steuerrecht) tätig. Weiterer Schwerpunkt ist die Beratung im Bereich des Versicherungsvermittlerrechts. Die Anwälte von GvW werden dabei sowohl bei der Strukturierung von Vertriebssystemen im Versicherungsrecht als auch im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters (§ 89b Abs. 5 HGB) tätig. Hier wird GvW von namhaften Versicherern sowie auch von Versicherungsvermittlern mandatiert.
Die Anwälte der Sozietät haben zahlreiche Grundsatzentscheidungen zum Versicherungsvertreterrecht erstritten und in diesem Rechtsgebiet umfangreich publiziert. Forensisch ist GvW umfassend auf allen Gebieten mit versicherungsrechtlicher Relevanz und insbesondere in Verfahren um Groß- oder Produkthaftungsschäden und in Haftungsprozessen präsent. GvW berät darüber hinaus Versicherer und Versicherungsnehmer bei dem immer wichtiger werdenden Thema der Berufshaftpflicht- und D&O-Versicherung.