Vertriebsrecht in der Mobilitätsindustrie
Die Mobilitätsindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Neue Vertriebsmodelle, internationale Liefer- und Händlerstrukturen sowie der Übergang vom klassischen Händlernetz zum Agenturvertrieb stellen Hersteller, Importeure und Mobilitätsdienstleister vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Hinzu kommen Fragen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts, der Vertragsgestaltung sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im laufenden Vertriebsverhältnis und nach dessen Beendigung. Eine rechtssichere Vertriebsstruktur ist daher entscheidend für den nachhaltigen Markterfolg.
Die Anwältinnen und Anwälte von GvW beraten Unternehmen der Mobilitätsindustrie umfassend zum nationalen und internationalen Vertriebsrecht. Wir begleiten die Konzeption und Optimierung von Vertriebsorganisationen, unterstützen bei Vertragsverhandlungen und entwickeln rechtssichere Vertragswerke für Händler-, Agentur- und Vertriebsstrukturen. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere im Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Beratung zum nationalen und internationalen Vertriebsrecht sowie zur Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Agenten und Vertragshändlern
Strukturierung und Optimierung von Vertriebssystemen, insbesondere Agenturvertrieb und Händlernetzen
Gestaltung von Vertriebs-, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen sowie Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
Vertretung bei Streitigkeiten im Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht, insbesondere bei Buchauszugsklagen und Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGB
Beratung bei der Weiterentwicklung internationaler Vertriebsstrukturen und der rechtssicheren Umsetzung neuer Vertriebsmodelle