Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
Die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien, seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, setzt sich zum Ziel, den Handel mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten verantwortungsvoll zu gestalten. Sie verpflichtet EU-Importeure zur Durchführung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, um zu verhindern, dass Einkäufe die Finanzierung bewaffneter Konflikte unterstützen. Importeure müssen ein Managementsystem einführen, Risiken managen, unabhängige Drittprüfungen durchführen und ihre Praktiken offenlegen.
Die Verordnung gilt weltweit für Regionen, in denen Konflikte geführt werden oder die Governance und Sicherheit schwach sind. Um Unternehmen bei der Identifizierung solcher Gebiete zu unterstützen, stellt die EU ein Handbuch für Wirtschaftsbeteiligte bereit. Anerkannte Zertifizierungssysteme können unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert werden, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Größere Hersteller müssen offenlegen, wie sie die Vorgaben ab der Rohstoffquelle einhalten. Die Einhaltung der Verordnung wird von EU-Mitgliedstaaten kontrolliert, wobei recycelte Mineralien und geringe Importmengen ausgenommen sind.
Für Unternehmen empfiehlt sich, ihre Lieferketten genau zu prüfen und Risiken zu identifizieren. Ein effektives Risikomanagementsystem und regelmäßige Drittprüfungen sind essenziell. Offenheit in der Berichterstattung stärkt das Vertrauen der Stakeholder.
Die Verordnung trägt zur globalen Bemühung bei, den Handel mit Konfliktmineralien zu regulieren, ähnlich dem US-Dodd-Frank Act. Unternehmen, die an der U.S.-Börse notiert sind, müssen die Verwendung von Konfliktmineralien offenlegen, was auch EU-Unternehmen betreffen kann. Der US-Dodd-Frank Act fokussiert sich auf die Demokratische Republik Kongo und angrenzende Länder, während die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien global alle Konflikt- und Hochrisikogebiete erfasst. Der Dodd-Frank Act verlangt von US-börsennotierten Unternehmen, die Nutzung von Konfliktmineralien offenzulegen, zielt aber nicht auf die gesamte Lieferkette ab. Im Gegensatz dazu verpflichtet die EU-Verordnung Importeure zu umfassenden Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette, um die Finanzierung von Konflikten durch den Handel mit Mineralien zu unterbinden.