Am 23. Februar 2024 hat die Europäische Union ihr mittlerweile 13. Sanktionspaket gegen Russland bekanntgegeben, das am 23. bzw. 24. Februar 2024, pünktlich zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die ganze Ukraine, in Kraft trat.
Russland hat mit Präsidentenerlass vom 8. August 2023 die wesentlichen Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit sog. unfreundlichen Ländern ausgesetzt. Dies betrifft u.a. alle Mitgliedstaaten der EU. Wir stellen die wesentlichen steuerlichen Konsequenzen für deutsche Unternehmen und Privatpersonen dar.
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter am 21. Juni 2023 hat der Rat der Europäischen Union am 23. Juni 2023 das elfte Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Die entsprechenden Verordnungen wurden noch am selben Tage im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und…
Am 26.2.2023 sind mit dem zehnten Sanktionspaket, anlässlich des Jahrestages des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24.2.2023, neue EU-Sanktionen gegen Russland in Kraft getreten.
Nachdem bereits zum 5. Dezember 2022 ein Einfuhrverbot und eine Preisobergrenze für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl mit Ursprung in oder ausgeführt aus Russland in Kraft getreten waren, traten zum 5. Februar 2023 das Einfuhrverbot und die Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse in Kraft.
Am 16. Dezember 2022 hat die EU als unmittelbare Reaktionen auf die massiven Angriffe Russlands auf die zivile Infrastruktur der Ukraine ihr mittlerweile neuntes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Ende Oktober 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein sogenanntes zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) verabschiedet, das anders als noch das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz, vor allem auf strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und Geldwäschebekämpfung in Deutschland abzielt.
Aufgrund der seit einigen Monaten angespannten Situation auf dem Gasmarkt in der Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des auf der Internetseite des BMWK abrufbaren „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ausgerufen.
International tätige Unternehmen können ihre in der Russischen Föderation beschäftigten Mitarbeitenden aktuell unter erleichterten Bedingungen in Deutschland weiterbeschäftigen. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine bis 30.09.2022 befristete Globalzustimmung zur Arbeitsmarktzulassung von Fachkräften aus Russland erteilt.
Neue Gegenmaßnahmen wurden erlassen bzw. angepasst. Kapitalmarktbeschränkungen wurden z.T. abgeschwächt, Dividendenausschüttungen erschwert. Es wurden personenbezogene Sanktionen erlassen, das Enteignungsrisiko für ausländische Unternehmen verringert. Ein Gesetzesentwurf sieht eine strafrechtliche Haftung bei Einhaltung ausländischer…
Die aufgrund der völkerrechtswidrigen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine erlassenen EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus wurden Anfang April 2022 erneut ausgeweitet.
Im Zuge des Ukrainekrieges steigen die Unsicherheiten im Gasmarkt.
Russland hat durch verschiedene Präsidentenerlasse und Regierungsanordnungen neue Gegenmaßnahmen erlassen, die v.a. Kapitalmarkt betreffen, aber auch die Ausfuhr von Gütern beschränken. Ein Gesetzesentwurf droht ausländischen Unternehmen, die Russland verlassen, externe Verwaltung und mögliche Enteignung an.
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 einen Befristeten Krisenrahmen angenommen, der die EU-Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den EU-Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum zu nutzen, um die europäische Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland zu stützen.
Gemäß einer Anordnung des russischen Finanzministeriums vom 12. März 2022 dürfen russische Gebietsansässige ausnahmsweise Überweisungen in ausländischer Währung auf ihre ausländischen Konten vornehmen, um die laufende Geschäftstätigkeit ihrer Niederlassungen zu finanzieren, sofern der entsprechende Finanzierungsbetrag den des Vorjahres…
Die aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine erlassenen Sanktionen Neue Sanktionen gegen Russland und Belarus – Überblick und Handlungsempfehlungen (gvw.com) wurden zwischenzeitlich weiter verschärft.
Mit einem weiteren Erlass („Ukaz“) des russischen Präsidenten vom 5. März 2022 Nr. 95 wird dem russischen Staat, seinen Föderationssubjekten und Kommunen, aber auch sonstigen russischen Gebietsansässigen (also russischen juristischen und natürlichen Personen) erlaubt, Verpflichtungen aus Darlehen gegenüber ausländischen Darlehensgebern…
Handelspolitische Maßnahmen aufgrund (vorgeblichen) nationaler Sicherheitsinteressen können durch das Streitbeilegungsorgan der WTO auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüft werden – ein Stolperstein für die aktuelle US-amerikanische Handelspolitik?
Am 5. November 2018 wurde die zweite Stufe der seit Januar 2016 ausgesetzten US-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft gesetzt. Da die US-Sanktionen darauf abzielen, Geschäfte von Nicht-US-Unternehmen mit dem Iran zu unterbinden, haben sie weitreichende Auswirkungen auf EU-Unternehmen mit Irangeschäft.
Die Embargo-Verordnungen beschränken nicht nur die Ausfuhr, sondern bereits den „Verkauf“ von gelisteten Gütern. Verstöße hiergegen sind strafbar bzw. buß-geldbewehrt. In einer neueren Entscheidung hat sich der BGH mit dem Verkaufsverbot auseinander gesetzt.