Nach dem Erlass des Wärmeplanungsgesetzes Ende letzten Jahres drängt sich aus Sicht der Kommunen die Frage nach der Finanzierung des mit der Kommunalen Wärmeplanung verbundenen Mehrbedarfs auf.
In Baden-Württemberg ist das aus dem Jahr 2013 stammende und in den letzten Jahren immer wieder novellierte Klimaschutzgesetz grundlegend fortentwickelt und neugefasst worden.
Zu den zentralen Anliegen öffentlicher Auftraggeber in von ihnen durchgeführten Vergabeverfahren gehört es, unter fachlich geeigneten Bewerbern solche zu identifizieren, die rechtstreu sind bzw. bei denen keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabewettbewerb feststellbar sind.
Bisher unterfielen reine Wasserstoffleitungen oder -netze, soweit es sie in Deutschland bereits gibt, keiner gesonderten Regulierung. Wasserstoff war vom Energiebegriff des EnWG nicht umfasst, so dass bislang die rechtlichen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) keine Anwendung fanden.
Nahezu sämtliche Vertragsbeziehungen sind durch die Corona Pandemie gestört.
Damit die öffentliche Verwaltung in Zeiten der Corona-Krise weiter handlungsfähig bleibt und insbesondere die Einsatzkräfte und Beschäftigten im Gesundheitsbereich auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bestmöglich ausgerüstet werden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle…
Zum 1. April 2019 tritt in Schleswig-Holstein ein neues Landesvergabegesetz in Kraft und löst damit das Tariftreue- und Vergabegesetz ab. Das lediglich sieben Paragrafen umfassende neue Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) enthält Vorgaben, die von den Vergabestellen des Landes, den Kommunen und sonstigen öffentlichen Auftraggebern in…
Am 27. Juni 2014 hat der Bundestag nach Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Das novellierte EEG 2014 wird bereits am 1. August 2014 in Kraft treten.
Zu den aktuellen Trends in der Ver- und Entsorgungswirtschaft gehört die Übernahme von kommunalen Leitungs-, insbesondere Stromnetzen in die Eigenverwaltung der betreffenden Städte und Gemeinden. Prominentes Beispiel ist die Übernahme der bisher von einem privaten Stromversorger gehaltenen Anteile an der Stromnetz Hamburg GmbH durch die…