August 2014 Blog

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015 in Deutschland

In Deutschland wird zum 01. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von EUR 8,50 eingeführt. Das Mindestlohngesetz vom 03. Juli 2014 bezweckt den Schutz von Mitarbeitern im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen. Die Bundesregierung schätzt, dass 3,7 Mio. Menschen von der Neuregelung profitieren werden. Deutschland folgt dem Beispiel von über 20 anderen Mitgliedstaaten der EU, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt.

Nach aktueller Rechtslage können Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich frei über die Lohnhöhe entscheiden. Grenze ist eine sittenwidrig niedrige Vergütung, d.h. wenn der vereinbarte Lohn zwei Drittel des branchenüblichen Tariflohns unterschreitet. In 14 Branchen gilt ein allgemeinverbindlicher Tariflohn, beispielsweise im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung oder bei Pflegeberufen. Alle Arbeitgeber, die in den Anwendungsbereich solcher Tarifverträge fallen, müssen bereits jetzt einen tariflichen Mindestlohn zahlen.

Ab 2015 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine Mindestvergütung von EUR 8,50 pro Stunde. Der Mindestlohn ist auch für Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands verbindlich. Ausnahmen vom Mindestlohn gelten für Praktikanten, Auszubildende, Arbeitnehmer unter 18 Jahren und bisherige Langzeitarbeitslose. In Branchen mit allgemeinverbindlichem Tariflohn muss ein Stundenlohn von EUR 8,50 erst zwei Jahre später erreicht werden.

Die Behörden der Zollverwaltung überwachen die Einhaltung der Pflichten aus dem Mindestlohngesetz. Sie verfügen über umfangreiche Befugnisse. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen dem Arbeitgeber Geldbußen bis zu 500.000 € und der Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen. Eine Reihe von Fragen ist noch ungeklärt, etwa wie sich die Stundenvergütung bei einem Stücklohn berechnet, oder ob Weihnachtsgeld zu berücksichtigen ist.

Karsten Kujath
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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