Dr. Bettina Meyer-Hofmann, Birgit Lotz und Dr. Ingrid Reichling stellen die wichtigsten Urteile im Vergaberecht vor.




Dr. Bettina Meyer-Hofmann
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht
Partnerin
Dr. Bettina Meyer-Hofmann ist laut JUVE Wirtschaftshandbuch und The Legal 500 Deutschland eine deutschlandweit empfohlene Beraterin im Vergaberecht. Dr. Meyer-Hofmann leitet die Praxisgruppe Vergaberecht und den Fokusbereich Gesundheit der Kanzlei.




Düsseldorf
GvW Graf von Westphalen
Königsallee 61 – Köblick
40215 Düsseldorf
Berlin
GvW Graf von Westphalen
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin
Studium in Freiburg, Hamburg und München
Bundesrechtsanwaltskammer; Deutscher Anwaltverein; forum vergabe e.V.; Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltsverein
Deutsch, Englisch
Empfohlene Anwältin für Vergabe- und Gesundheitsrecht, „Verhandlungsgeschickt und kommunikationsstark“
„Ich empfehle sie gerne weiter“, „Fachlich sehr gut“, Wettbewerber
Führender Name und empfohlene Anwältin im Vergaberecht
„Gut erreichbar, Top-Beratung, dabei freundlich und offen für Input“; „Gute Ideen auch bei abseitigeren Projekten“; „Besonders sachkundig“
Als deutschlandweit im Vergaberecht empfohlene Beraterin geführt
Gelistet in "Deutschlands beste Anwälte"
„TOP Anwalt 2020“ im Baurecht
Empfohlene Anwältin im Baurecht und im Öffentlichen Recht/Vergaberecht, von Mandanten gelobt als „Kompetent und hellwach“
Empfohlene Anwältin im Öffentlichen Recht/PPP
„Bettina Meyer-Hofmann ist eine starke Teamleiterin“
„Versiert in der Abwicklung von Ausschreibungsverfahren für EU-weite Mandate im Auftrag von Auftraggebern aus dem privaten und öffentlichen Sektor“
Empfohlene Anwältin für Gesundheitswesen, Pharmazeutik und Biotechnologie
Veröffentlichungen
Dr. Bettina Meyer-Hofmann und Birgit Lotz stellen die wichtigsten Urteile im Vergaberecht vor.
Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von richtungsweisenden Entscheidungen zum neuen Vergaberecht erlassen. Diese möchten wir Ihnen gern persönlich vorstellen.



