11 Januar 2019 Pressemitteilungen

Förderung begabter Frauen: Gleichstellungsreferat vergibt mit GvW Graf von Westphalen den 2. Magdalene-Schoch-Preis

Lucia Pein, Studentin der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, hat den 2. Magdalene-Schoch-Preis gewonnen. Die entsprechende Auszeichnung für ihre Arbeit im Produkthaftungrecht zum Thema „Für welche Formen des Off-Label-Use muss der pharmazeutische Unternehmer haften?“ hat sie gestern Abend bei GvW Graf von Westphalen in der Alten Post erhalten.

Eine Kommission – bestehend aus, Prof. Dr. Claudia Schubert (Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung), Prof. Dr. Alexander Proelß (Inhaber des Lehrstuhls für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht), Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich ihrer internationalen und historischen Bezüge) und Ass. iur. Anne Dienelt (Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät) – hatte aus zahlreichen Bewerbungen die Arbeit der Siegerin ausgewählt. Prof. Dr. Markus Kotzur (Inhaber des Lehrstuhls für Europa- und Völkerrecht, Prodekan für Studium und Lehre) war als Vertreter des Dekanats anwesend.

Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hat den Magdalene-Schoch-Preis für eine herausragende Seminararbeit oder Schwerpunktsbereichshausarbeit einer Studentin der Fakultät nun zum zweiten Mal vergeben. GvW hat die Preisverleihung erneut ausgerichtet und wieder den mit 500 € dotierten Preis gestiftet.

Namensgeberin des Preises, der Bestandteil der Magdalene-Schoch-Programme ist, ist Maria Magdalene Schoch (1897-1987), die sich an der Universität Hamburg als erste Frau in Deutschland im Fach Rechtswissenschaft habilitiert hat.

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