25 April 2024 Pressemitteilungen

Planfeststellungsbeschluss zum A20-Elbtunnel bestandskräftig: Land Schleswig-Holstein mit GvW vor dem BVerwG erfolgreich

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Weg freigemacht für den A20-Elbtunnel bei Glücksstadt: Die Leipziger Richter haben die beiden letzten Klagen gegen den Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss des Landes Schleswig-Holstein für das Tunnelprojekt abgewiesen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss für die Elbquerung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus dem Jahr 2014 bestandskräftig. Der Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil des Projekts war bereits vorher bestandskräftig geworden.

Das Fährunternehmen FRS Elbfähre und die Naturschutzverbände NABU und BUND hatten gegen den Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss zum Bau des A 20-Elbtunnels geklagt. Das Fährunternehmen wollte mit seiner Klage Rechtsansprüche wegen Existenzgefährdung seiner Elbfähren sichern und hatte umfangreiche umweltrechtliche Rügen erhoben. Die Verbände hatten v.a. vermeintlich klimaschädliche Auswirkungen des zweitlängsten Straßentunnels in Deutschland beanstandet. Beide Klagen hat das BVerwG nun vollumfänglich abgewiesen. Die Entscheidungen des Gerichts sind unanfechtbar.

GvW Graf von Westphalen hat das Land Schleswig-Holstein vertreten durch Dr. Ronald Steiling, Corinna Lindau und Saskia Soravia (alle Umwelt- und Planungsrecht, Hamburg). Das Team begleitet das Land in diesem Verfahren seit den Klageverfahren gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 (mehr).

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