A 20-Elbtunnel: Das Land Schleswig-Holstein erzielt mit GvW Erfolg vor dem BVerwG
Der Bau des A 20-Elbtunnels bei Glückstadt kann von Schleswig-Holstein aus weiter vorangetrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entsprechende Klagen gegen das Tunnelprojekt heute überwiegend abgewiesen. Nur bei zwei Klagen der Umweltschutzverbände BUND, NABU und Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein haben die Leipziger Richter einen Rechtsfehler festgestellt, der aber durch nachträgliche Beteiligung der Öffentlichkeit bei Fragen des Gewässerschutzes geheilt werden kann.
Das BVerwG hat mit Urteil vom 28. April (BVerwG 9 A 7.15; BVerwG 9 A 8.15; BVerwG 9 A 9.15; BVerwG 9 A 10.15; BVerwG 9 A 11.15; BVerwG 9 A 14.15) festgestellt, dass das Vorhaben zuverlässig finanziert ist, den sicherheitsrechtlichen Anforderungen genügt und mit den Vorgaben des Naturschutzes vereinbar ist.
Die Finanzierung des zweitlängsten Straßentunnels in Deutschland ist nach Auffassung der Richter gesichert, weil der Bund bei einem etwaigen Scheitern der Privatfinanzierung eine Finanzierung durch Haushaltsmittel zugesagt hat.
Auch das Sicherheitskonzept für den doppelröhrigen Straßentunnel, das die Überwachung der Höchstgeschwindigkeit, ein Brandschutz- und Lüftungssystem, 20 Notausgänge und hauptamtliche Feuerwachdienste beinhaltet, hielt der gerichtlichen Überprüfung stand.
Die Schutzziele des FFH-Gebietes „Wetternsystem in der Kollmarer Marsch" und des Vogelschutzgebietes „Unterelbe bis Wedel“ würden ebenso wenig erheblich beeinträchtigt werden wie Belange des Artenschutzes, so dass das Gericht auch keine Bedenken naturschutzrechtlicher Art gelten ließ.
Damit sind die größten Hürden für das Milliarden-Projekt Elbquerung auf schleswig-holsteinischer Seite genommen. Das BVerwG hat einzig einen Fehler des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen des Gewässerschutzes beanstandet. Der Fehler wird aber geheilt werden, in dem das Land die Unterlagen zur Wasserrahmenrichtlinie öffentlich auslegt.
GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Dr. Dietrich Drömann, Dr. Sigrid Wienhues, Saskia Soravia, Corinna Lindau und Sandra Fröhlich.
Quelle: Pressemeldung des BVerwG v. 28. April 2016
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