March 2023
Der Gesetzgeber möchte mit einer Änderung des § 26 InvStG die Investitionsmöglichkeiten für Spezial-Investmentfonds in Erneuerbare Energieanlagen und E-Ladestationen verbessern.
Der Gesetzgeber möchte mit einer Änderung des § 26 InvStG die Investitionsmöglichkeiten für Spezial-Investmentfonds in Erneuerbare Energieanlagen und E-Ladestationen verbessern.